Ab 36 Euro können Sie Mitglied in der VLH werden
Ihr Mitgliedsbeitrag bei der VLH richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen. Das bedeutet: Wer wenig verdient, zahlt auch einen niedrigen Beitrag. Dafür stehe ich Ihnen als Ihr persönlicher VLH-Berater das ganze Jahr zur Verfügung.
Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag
Die Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Den exakten Betrag errechne ich anhand unserer Beitragsordnung für Sie. Denn Faktoren wie zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung können Ihren Mitgliedsbeitrag verändern. Den exakten Mitgliedsbeitrag errechne ich Ihnen bei einem Beratungsgespräch.
Ihre gesamten Brutto- Jahreseinnahmen (vgl. Beitragsordnung) |
voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag inkl. 19% Ust. (den exakten Betrag errechne ich Ihnen) |
0 – 10.000 EURO | 36 Euro |
10.001 – 15.000 EURO | 63 EURO |
15.001 – 20.000 EURO | 84 EURO |
20.001 – 30.000 EURO | 102 EURO |
30.001 – 40.000 EURO | 121 EURO |
40.001 – 50.000 EURO | 141 EURO |
50.001 – 60.000 EURO | 164 EURO |
60.001 – 70.000 EURO | 176 EURO |
70.001 – 80.000 EURO | 188 EURO |
80.001 – 90.000 EURO | 220 EURO |
90.001 – 120.000 EURO | 260 EURO |
über 120.000 EURO | 300 EURO |
Einmalige Aufnahmegebühr
Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.
Generell entfällt diese Aufnahmegebühr für alle, die Mitglied oder Kunde unserer Kooperationspartner sind: dem Rentenservice der Deutschen Post und der Servicegesellschaft der IG Metall (IGM Service).
Bis zum 31.12.2016 zahlen Rentner bei Vorlage Ihres Rentnerausweises ebenfalls keine Aufnahmegebühr.
Stets gut beraten
Als VLH-Berater erstelle ich die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und (Klein-)Vermieter nach § 4 Nr. 11 StBerG. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften sowie sogenannten sonstigen Einnahmen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen berate ich Sie gerne.
Hinweis:
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit darf ich leider nicht beraten.